Zwergzebus vom Lindenhof
Das in Reinzucht gezüchtete Zwergzebu in Thüringen.   

3. Zuchtmethode

Das Zuchtziel wird mit Mitteln der Reinzucht angestrebt. Die Immigration von Genen aus anderen Rassen ist im Rahmen der tierzuchtrechtlichen Vorgaben zulässig. Am Zuchtprogramm nehmen alle Tiere teil, die im Zuchtbuch eingetragen sind.

4. Leistungsprüfungen


Die Leistungsprüfungen werden vom Verband oder den von ihr beauftragten Stellen gemäß den gültigen tierzucht- rechtlichen Bestimmungen sowie den jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen sowie den Beschlüssen des Bun- desverbandes Rind und Schwein e.V. durchgeführt. Der GAK-Fördergrundsatz „Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere“ wird beachtet.

Die Leistungsprüfungen können grundsätzlich als A-Methode (durch geschulte Mitarbeiter bzw. Beauftragte des Zuchtverbandes), als B-Methode (Besitzerkontrolle) oder als C-Methode (Kombination aus A- und B-Methode) durchgeführt werden, es sei denn, eine Methode wird explizit ausgeschlossen (Methode B und C bei der Exterieur- bewertung von Kühen und Bullen).

4.1 Äußere Erscheinung/Exterieurbewertung

Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung unter Nr. 1 zu be- rücksichtigen.Die Bewertung des Körperbaus ist bei gehörnten, enthornten und natürlich (genetisch) hornlosen Tieren gleich. Die Exterieurbewertung erfolgt nach den einheitlichen Bestimmungen und dem Beurteilungssystem des BRS durch Mitarbeiter oder Beauftragte des Verbandes entsprechend der folgenden Ausführungen.

Für Typ (T), Bemuskelung (B) und Skelett (S) werden Noten jeweils von 1 (schlecht) bis 9 (optimal) vergeben. Der Rahmen wird (außer bei der Verbandsanerkennung von Bullen) mit „groß“ (g), „mittel“ (m) bzw. „klein“ (k) beschrie- ben.

Für die Merkmale der äußeren Erscheinung Typ, Bemuskelung und Skelett gilt bei der Bewertung folgender No- tenschlüssel:

1 = sehr schlecht
2 = schlecht
3 = mangelhaft
4 = ausreichend
5 = durchschnittlich
6 = befriedigend
7 = gut
8 = sehr gut
9 = ausgezeichnet (optimal)

Tiere mit einer deutlichen Ausprägung unerwünschter Merkmale erhalten maximal die Typnote vier.4.2 


 4.2 Fleischleistungsprüfung im Feld

Für die Rasse Zwergzebu findet keine systematische Fleischleistungsprüfung im Feld statt. Anlässlich der Ver- bandsanerkennung von Bullen wird fakultativ das 365 Tage Gewicht festgestellt.

4.3 Fruchtbarkeit

Zur Feststellung von Fruchtbarkeit und Kalbeverlusten sowie Schwerkalbigkeit werden über eine Geburtsanzeige der Anteil der Schwer- und Totgeburten sowie die Zwischenkalbezeit und die Anzahl der Kalbungen erfasst. Die Erfassung der Fruchtbarkeitsdaten erfolgt durch den Tierbesitzer entsprechend den Vorgaben der BRS- Empfehlung 3.1.

Wird das Geburtsgewicht angegeben, muss es tatsächlich erfasst und nicht geschätzt sein. 


 5. Durchführung der Zuchtwertschätzung

Für die Rasse Zwergzebu erfolgt wegen zu geringer Populationsgröße keine Zuchtwertschätzung.



 
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