7. Führung des Zuchtbuches
Die Zuchtbuchführung erfolgt gemäß §§ 6, 7, 8 und 10, Teil B der Satzung des Zuchtverbandes.
7.1 Zuchtbucheinteilung
Das Zuchtbuch für die Rasse Zwergzebu wird nach männlichen und weiblichen Tieren getrennt geführt. Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen Herdbuch A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung und eine Zusätzliche Abteilung. Die Hauptabteilung besteht aus den Klassen Herdbuch A und Herdbuch B. Die Zusätzliche Abteilung gliedert sich in die Klassen Vorbuch C und Vorbuch D.
Abteilung | Klassen männliche Tiere | Klassen weibliche Tiere |
Hauptabteilung | Herdbuch A Herdbuch B | Herdbuch A Herdbuch B |
Zusätzliche Abteilung | nicht möglich * | Vorbuch C Vorbuch D |
Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung oder Klasse ist unter Nummer 7.5 erläutert und erfolgt bei der Ein- tragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung.
*) Bis zum 31.12.2008 wurden in Baden-Württemberg Bullen in das Vorbuch C der Zusätzlichen Abteilung aufge- nommen. Dies ist nicht mehr möglich. Allerdings behalten diese Bullen ihre Eintragung in das Vorbuch C.
7.2 Zuchtdokumentation (Aufzeichnungen im Zuchtbetrieb)
Die Angaben im Zuchtbuch werden auf der Basis der durch die Züchter übermittelten Daten durch den Zuchtver- band geführt. Die Meldung der Daten hat satzungsgemäß und entsprechen der in Nr. 7.3 festgelegten Fristen und Verantwortlichkeiten zu erfolgen.
Jeder Züchter führt eine Zuchtdokumentation für die Zuchttiere seines Bestandes als Grundlage für die Eintragung in das Zuchtbuch. Diese enthält alle wesentlichen Angaben zum betreffenden Tier einschließlich seiner Abstam- mung sowie alle aktuellen Daten. Die Zuchtdokumentation ist zeitnah und einwandfrei zu führen. Die Beauftragung eines Dritten mit der Führung der Zuchtdokumentation entbindet den Züchter nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit der Aufzeichnungen. Berichtigungen sind zu dokumentieren.
Folgende Angaben müssen mindestens enthalten sein:
- Kennzeichen des Zuchttieres entsprechend ViehVerkV
- Geburtsdatum des Zuchttieres
- Geschlecht des Zuchttieres
Abstammung
- Angabe von Eltern und Großeltern mit ViehVerkV Kennzeichen (soweit bekannt)
Alle Deck- und Besamungsdaten
- Angabe von Name und Kennzeichen des Deckbullen nach ViehVerkV
- Angabe von Name und Besamungsnummer bei Besamungsbullen
- Zeitpunkt oder Zeitraum der Belegung
Kalbedaten/Geburtsdaten
- Angabe von Kalbe- bzw. Geburtsdatum, Geschlecht und ViehVerkV-Kennzeichen des Kalbes
- Angaben Totgeburten
- Alle bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfung
- Abgangs- bzw. Zugangsmeldungen
- Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung
Bei Zuchttieren, die aus ET hervorgegangen sind, zusätzlich Aufzeichnungen über
- die Kennzeichen der genetischen Eltern, des Empfängertieres und des Embryos,
- den Zeitpunkt der Besamung und
- die Zeitpunkte der Entnahme und der Übertragung des Embryos
- Angaben zu Genetischen Besonderheiten und Erbfehlern (mindestens gemäß Nr. 13)
- Dokumentation von Anomalien und phänotypischen Missbildungen (Meldung an Verband)
- Tierzuchtbescheinigungen zugekaufter Tiere
7.3 Daten und Fristen für die Meldung
7.3.1 Daten
Jedes Mitglied/jeder Züchter ist verpflichtet, alle Kalbungen von im Zuchtbuch geführten Kühen und damit die ge- borenen Kälber einschließlich Totgeburten, alle Besamungen und/oder Bedeckungen, Leistungsprüfungsdaten sowie den Zugang und den Abgang der Zuchttiere zeitnah bzw. unter Beachtung der entsprechenden Fristen zur ordnungsgemäßen Zuchtbuchführung an den Verband oder die von ihr beauftragte dritte Stelle (vit) zu melden.
Geburtsmeldungen:
Geburtsmeldungen sind, vollständig und korrekt ausgefüllt, nach erfolgter Kälberkennzeichnung gemäß ViehVerkV in Verbindung mit der HIT-Meldung oder zusätzlich zur HIT Meldung an den Verband zu melden.
Die Geburtsmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Lebensohrmarke (nach ViehVerkV) des Kalbes (außer bei Totgeburten)
- Rasse, Geschlecht und Geburtsdatum
- Geburtsverlauf gemäß BRS-Schlüssel (s. https://www.rind-schwein.de)
- Geburtsgewicht (sofern ermittelt)
- Lebensohrmarke (nach ViehVerkV) bzw. Besamungsnummer des Vaters und Lebensohrmarke (nach ViehVerkV) der Mutter
- Besamungs- bzw. Deckdaten
- Name und Anschrift des Besitzers
Belegdaten:
Spätestens mit der Geburtsmeldung sind auch die Deckdaten dem Verband zu melden.
Eigenbestandsbesamer sind verpflichtet, Daten aller durchgeführten Besamungen (auf elektronischem Wege) an den Verband zu melden.
Beim Zukauf von Samen, der von ausländischen Besamungsstationen gewonnen wurde ist die Zuchtbescheini- gung für den Samen vorzulegen, sofern für den Bullen noch keine deutsche Besamungsnummer vergeben wurde.
Zu-/Abgänge
Es ist eine Frist für die Übermittlung in den Verband einzuhalten (siehe 7.3.2). Dabei sind Zu- bzw. Abgangsdatum und Abgangsgrund anzugeben.
7.3.2 Fristen für die Übermittlung/ Meldung von Daten an den Zuchtverband durch den Züchter
Art | Frist |
Geburtsmeldung | HIT – Pflichtangaben entsprechend VVVO, weitere Angaben nach max. 9 Wochen |
Besamungsdaten | 3 Monate nach jeder Besamung |
Deckdaten (Natursprung) | mit Geburtsmeldung |
Zu-/Abgänge
| 4 Wochen |
Alle weiteren für die Zuchtbuchführung relevanten Daten sind zeitnah in die Zuchtbücher zu übertragen.
Überschreitung der Fristen
Werden Fristen bzgl. Geburtsmeldung und Besamungsdaten überschritten oder erfolgen die Meldungen fehlerhaft, kann eine stichprobenartige Abstammungskontrolle durch den Zuchtverband angeordnet werden.
7.4 Inhalt des Zuchtbuches
Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Zuchttier folgende Angaben enthalten:
a) den Namen und die Anschrift (E-Mail wenn vorhanden) des Züchters sowie des Eigentümers oder des Besit- zers/Tierhalters,
b) das Geburtsdatum und Geburtsland des Zuchttieres,
c) das Geschlecht des Zuchttieres sowie die Abteilung und Klasse, in der das Tier eingetragen ist,
d) das Kennzeichen (Lebensohrmarke bzw. Besamungsnummer) des Zuchttieres, seiner Eltern und Großeltern
und die Klasse des Zuchtbuches, in der diese eingetragen sind,
e) bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern und deren DNA-
Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen oder andere vom Verband anerkannte Methoden zur Abstammungssicherung
gemäß 8.1,
f) bei Zuchttieren, deren Samen zur künstlichen Besamung verwendet werden soll, deren DNA-Mikrosatelliten
bzw. Blutgruppen oder andere vom Verband anerkannte Methoden zur Abstammungssicherung gemäß 8.1,
g) Entscheidung über die Verbandsanerkennung,
h) für weibliche Tiere alle Anpaarungsdaten und Art der Anpaarung,
i) den Zeitpunkt und, soweit bekannt, die Ursache des Abganges
j) Ergebnis der Abstammungsüberprüfung einschließlich diagnostischer Untersuchungsnummer, sofern vorhan-
den,
k) Geburtsmeldungen und Lebensohrmarke der Nachkommen,
l) die Erlangung von Leistungszeichen und Prämierungen gemäß Nr. 15 des Zuchtprogramms,
m) Angaben über den Verbleib des Tieres bei Verkauf,
n) genetische Besonderheiten und Erbfehler des Tieres selbst und seiner Eltern und Großeltern – sofern im
Zuchtprogramm festgelegt,
o) alle dem Verband bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfungen mit Angabe des Datums,
p) das Datum der ausgestellten Tierzuchtbescheinigungen.
Änderungen sind nur autorisierten Personen gestattet und werden dokumentiert.
Für in der Zusätzlichen Abteilung eingetragene Tiere enthält das Zuchtbuch die gleichen Angaben, sofern vorhan- den.
Zuchtbuchdaten von Tieren, die in einem anderen Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind und deren Daten zur Eintragung von Nachkommen beim Zuchtverband erforderlich sind, werden nach Vorlage einer Tierzuchtbeschei- nigung übernommen.
Für Tiere von Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft beendet haben oder ausgeschlossen wurden, ruht die Zuchtbuch- führung.
7.5 Zuchtbuchaufnahme
7.5.1 Eintragung in die Hauptabteilung
Es gelten folgende Regelungen bis zum Stichtag 31.12.2020
7.5.1.1 Eintragungsanforderungen für Bullen in das Herdbuch A
In das Herdbuch A werden Bullen auf Antrag des Züchters ab einem Mindestalter von 11 Monaten eingetragen, wenn alle Voraussetzungen für die Verbandsanerkennung gemäß 6.1 erfüllt sind.
7.5.1.2 Eintragungsanforderungen für männliche Tiere in das Herdbuch B
In das Herdbuch B werden männliche Tiere eingetragen, wenn deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbu- ches derselben Rasse eingetragen sind. Für Nachkommen, die vor dem 01.01.2013 geboren sind, reicht es aus, wenn die Mutter im Vorbuch C der Zusätzlichen Abteilung eingetragen ist.
7.5.1.3 Eintragungsanforderungen für Kühe in das Herdbuch A
In das Herdbuch A werden Kühe eingetragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vater ist in der Hauptabteilung A eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen,
- Mutter ist in der Hauptabteilung des Zuchtbuches oder Mutter in Vorbuch C der Zusätzlichen Abteilung derselben Rasse eingetragen und
- Typ und Skelett wurden jeweils mindestens mit der Note 6 gemäß Nr. 6.3 bewertet.
7.5.1.4 Eintragungsanforderungen für weibliche Tiere in das Herdbuch B
In das Herdbuch B werden weibliche Tiere eingetragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vater in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen und
- Mutter ist in der Hauptabteilung oder Mutter in Vorbuch C der Zusätzlichen Abteilung derselben Rasse eingetragen.
7.5.2 Eintragung weiblicher Tiere in die Zusätzliche Abteilung
Die Eintragung der Tiere in das Vorbuch C oder D erfolgt auf Antrag, wenn die definierten Vorgaben erfüllt sind. Voraussetzung ist das Vorliegen einer entsprechenden Dokumentation gemäß ViehverkV.
7.5.2.1 Eintragungsanforderungen für Kühe in das Vorbuch C
Die Eintragung weiblicher Tiere in das Vorbuch C erfolgt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Vater ist in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen,
- die Mutter ist mindestens in der Klasse D der Zusätzlichen Abteilung des Zuchtbuches eingetragen und
- Typ und Skelett wurden jeweils mindestens mit der Note 6 gemäß Nr. 6.3 bewertet.
7.5.2.2 Eintragungsanforderungen für Kühe in das Vorbuch D
Die Eintragung weiblicher Tiere in das Vorbuch D erfolgt, wenn Typ und Skelett jeweils mindestens mit der Note 6 nach Nr. 6.3 bewertet wurden, und das Tier damit dem Typ der Rasse entspricht.
Ist die väterliche Abstammung unbekannt, die Mutter jedoch in der Hauptabteilung eingetragen, erfolgt auf Antrag eine Eintragung in die Zusätzliche Abteilung-Vorbuch D.
7.5.3 Zuchtbucheintragung von zugekauften Zuchttieren
Für die Zuchtbucheintragung zugekaufter Zuchttiere ist mit dem Eigentümerwechsel grundsätzlich die gültige Tier- zuchtbescheinigung des abgebenden Zuchtverbandes vorzulegen, bei dem das Tier zuletzt eingetragen war.
Für tragende Tiere müssen darüber hinaus eine Belegungsbestätigung (kann auf der Tierzuchtbescheinigung ver- merkt sein) sowie Unterlagen, aus denen sich die Identität des zur Belegung genutzten Vatertieres ableiten lässt, eingereicht werden.
Die Eintragung der Tiere erfolgt in die Klasse des Zuchtbuches, deren Anforderungen sie erfüllen.
7.5.4 Eintragung von Zuchttieren aus Embryotransfer
Tiere, die aus Embryotransfer hervorgegangen sind, werden grundsätzlich erst dann in die Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen, wenn die Tierzuchtbescheinigung des Embryos und das Ergebnis der Abstammungs- überprüfung vorliegen und die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die BRS-Empfehlung Nr.7.2. zur „Siche- rung der Identität von Embryotransfer-Nachkommen“ ist einzuhalten. Die Abstammungsüberprüfung soll bis zum Alter von 6 Monaten, muss jedoch spätestens bei weiblichen Tieren bis zur ersten Kalbung, bei männlichen Tieren bis zur Verbandsanerkennung bzw. Zuchtverwendung vorliegen. Mit der Eintragung in das Zuchtbuch erhält jedesaus Embryotransfer hervorgegangene Kalb den Vermerk „ET“.
Nach der Abstammungsüberprüfung erfolgt die endgültige Bestimmung und Zuordnung zur entsprechenden Klasse des Zuchtbuches.