9. Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird
Zuchtmaterial darf nur von reinrassigen Zuchttieren auf zugelassenen Besamungsstationen oder durch zugelasse- nen ET-Einrichtungen gewonnen werden.
Die Besamungsbullen müssen im Herdbuch A eingetragen sein und eine Besamungsnummer besitzen.
Für weibliche Tiere von denen Eizellen oder Embryonen gewonnen werden, muss
- eine DNA-Analyse oder das Ergebnis eines anderen gleichwertiges Verfahren gemäß Nr. 8.1 zur Überprüfung der Identität der Nachkommen und
- ein Ergebnis der Leistungsprüfung (Exterieurbewertung) und
- eine aktuelle Tierzuchtbescheinigung vorliegen.
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