Zwergzebus vom Lindenhof
Das in Reinzucht gezüchtete Zwergzebu in Thüringen.   

 6. Selektion der Zwergzebus
 
6.1 Verbandsanerkennung von Jungbullen

Die Verbandsanerkennung erfolgt auf Antrag des Tierbesitzers gemäß VII Teil B der Satzung des Verbandes. Sie wird bei Jungbullen im Alter ab 11 Lebensmonaten vorgenommen. Die Exterieurbeurteilung erfolgt nach dem No- tensystem unter Nr. 4.1 für die Merkmale Typ und Skelett, die Bemuskelungsnote wird zwecks Beschreibung des Bullen mit erfasst. Das 365-Tage-Gewicht wird fakultativ ermittelt.

Zur Verbandsanerkennung werden nur Bullen zugelassen,

-  die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind,
-  deren Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung Herdbuch A des Zuchtbuches eingetragen sind (wobei Muttersmutter Herdbuch B sein kann) und
-  für die ein DNA-Zertifikat vorliegt und deren väterliche Abstammung über ein vom Zuchtverband anerkannte
Verfahren der Abstammungssicherung gemäß Nr. 8.1 bestätigt ist.

Abweichend davon genügt es bis zum Stichtag 31.12.2020, wenn deren Eltern in der Hauptabteilung A des Zucht- buches eingetragen sind. Keine Anforderungen an die Herdbuchabteilung der Großeltern.

Ein Bulle gilt als vom Verband anerkannt, wenn für ihn in einem Indexverfahren ein Index berechnet wurde und wenn er eine Summe aus Typ- und Skelettnote von mindestens 13 aufweist, wobei keine der Teilnoten kleiner als 6 sein darf. Die Verbandsanerkennung ist einmalig und gilt lebenslang. Die Exterieurbeurteilung im Rahmen der Verbandsanerkennung ist nur nach Methode A zulässig

6.2 Altbullen

 Eine zusätzliche Exterieurbeurteilung gemäß Nr. 4.1 von verbandsanerkannten Altbullen kann auf Antrag des Tier- besitzers frühestens in einem Alter von 3 Jahren erfolgen.

 6.3 Weibliche Tiere

Die Exterieurbewertung der Kühe gemäß Nr. 4.1 erfolgt in der Regel nach der ersten und nach der dritten Kalbung. Es gilt das Ergebnis der neusten Bewertung.

  • -  Kühe der Hauptabteilung werden nur zur Exterieurbewertung zugelassen, wenn deren Vater und Großväter in der Hauptabteilung A des Zuchtbuches eingetragen sind

  •  -  Kühe der Zusätzlichen Abteilung Vorbuch C werden nur zur Exterieurbewertung zugelassen, wenn der Vater im Herdbuch A derselben Rasse eingetragen ist. 





 
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