13. Genetische Besonderheiten und Erbfehler
Der BRS legt die verbindliche Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler für die Rasse Zwergzebu fest. Dieser hat sich verpflichtet, diese Liste auf dem aktuellen Stand zu halten und diese nur dann zu ändern, wenn neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Änderungen werden der zuständigen Behörde sowie den Züchtern unverzüglich mitgeteilt. Die Liste ist Bestandteil des Zuchtprogramms.
Das Verfahren der Feststellung von Erbfehlern erfolgt nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen und wird auf bestimmte Gruppen (wie z.B. Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET- Spendertiere) beschränkt. Die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen auf genetische Besonderheiten und Erbfehler sind im Zuchtbuch zu führen und auf der Tierzuchtbescheinigung anzugeben.
13.1 GenetischeBesonderheiten
Genetische Besonderheiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Anla- geträger. Als genetische Besonderheit gilt derzeit die Hornlosigkeit, die bei der Rasse Zwergzebu nicht durchgän- gig genetisch fixiert ist, jedoch in unterschiedlicher Verbreitung vorkommt.
Folgende Kennzeichnung wird verwendet:
Erfolgt ein Test auf Hornlosigkeit, ist das Ergebnis dem Zuchtverband grundsätzlich mitzuteilen.
13.2 Erbfehler
Für die Rasse Zwergzebu sind aktuell keine Erbfehler bekannt, die durch ihre Tierschutzrelevanz und/oder ökono- mische Bedeutung in der Zucht gekennzeichnet sind und entsprechend im Zuchtprogramm Berücksichtigung finden.